Stiftungen in der Trägerschaft des Vereins

Satzungsgemäß kann „Kunst und Krefeld e.V.“ der Rechtsträger für unselbständige Stiftungen von Künstlern oder ihren Erben werden, wenn diese in ihrer Gemeinnützigkeit und Zielsetzung mit dem Träger übereinstimmen. Jede Stiftung erhält eine ihren besonderen Anliegen entsprechende Satzung, die in der Regel einen Vorstand und ein Kuratorium vorsieht und so formuliert ist, dass diese beiden Organe der Stiftung auf künftige Entwicklungen sinnvoll reagieren können. Die Stifter übertragen dem Verein Werkgruppen oder ganze Nachlässe, die aber separat als Stiftungsvermögen verwaltet werden.

 

Hans-Joachim-Albrecht-Stiftung

Am 5. März 2009 kam als zweite die „Hans-Joachim-Albrecht-Stiftung“ hinzu, deren Gründung eine kleine Präsentation von „Arbeitsproben“ des Bildhauers und Zeichners Albrecht im Juni 2008 vorangegangen war. Fürs erste wurde dem Verein eine größere Skulpturengruppe übertragen; weitere Regelungen für den Nachlassfall wurden getroffen.

Hans Joachim Albrecht Hans Joachim Albrecht
 

Wilhelm-Holzhausen-Stiftung

Am 3. März 2010 erhielt die „Wilhelm-Holzhausen-Stiftung“ den Status der Gemeinnützigkeit. Ein Großteil der Grafiken und Zeichnungen sowie diverse Aquarelle befinden sich bereits in den Räumen des Vereins KUK. Die Familie Holzhausen wird gemeinsam mit dem Vereinsvorstand die Sammlung betreuen.

 

Hellmut-Seegers-Stiftung

Am 29. November 2005 ist als erste die „Hellmut-Seegers-Stiftung“ gegründet worden, in die aus dem Nachlass des Künstlers alle malerischen und grafischen Werke von seiner Ehefrau Ingeborg Seegers eingebracht worden sind. Die Aufarbeitung dieses Materials besorgt seither der Kunsthistoriker Günter Schwabe, und als ein frühes Ergebnis seiner Arbeit liegt der anlässlich der Ausstellung von Hellmut Seegers Ende 2006 erschienene Katalog vor.

Helmut Seegers